Beschluss (EU) 2022/1851 des Rates vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32022D1851
Erwägungsgrund 6 32022D1851Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen