Beschluss (EU) 2022/1851 des Rates vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit zu vertreten ist
Die Union und die Mongolei haben ihr Interesse an der Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit bekundet, die der Formalisierung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien dienen und Input für die Arbeit des Gemischten Ausschusses geben soll.
Erwägungsgrund 3 32022D1851
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