Verordnung (EU) 2019/289 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission werden bestimmte Gruppen von Beihilfen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt und von der Verpflichtung freigestellt, dass sie vor der Beihilfegewährung bei der Kommission anzumelden sind.
Erwägungsgrund 1 32019R0289
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