Erwägungsgrund 1 32022D2270
Am 9. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2108 erlassen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses des in Artikel 3 Absatz 3 jenes Beschlusses genannten Finanzierungsabkommens — für die Durchführung der in Artikel 1 des genannten Beschlusses aufgeführten Projekte festgelegt wird.