Erwägungsgrund 2 32022D1908
Am 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine rechtswidrige, grundlose und ungerechtfertigte Aggression gegen die Ukraine begonnen.
Am 24. Februar 2022 hat die Russische Föderation eine rechtswidrige, grundlose und ungerechtfertigte Aggression gegen die Ukraine begonnen.