Erwägungsgrund 7 32022D1908
Angesichts dieser ernsten Lage hält der Rat es für angemessen, den Titel des Beschlusses (GASP) 2022/266 zu ändern und den geografischen Geltungsbereich der darin vorgesehenen Beschränkungen auf alle nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja auszuweiten.