Erwägungsgrund 5 32022D1932
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss EU-CTC zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen des Übereinkommens, wenn genehmigt, in der Union Rechtswirkung entfalten werden.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in dem Gemischten Ausschuss EU-CTC zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen des Übereinkommens, wenn genehmigt, in der Union Rechtswirkung entfalten werden.