Art. 1 Nr. 6 32022D1909BESCHLUSS (GASP) 2022/1909 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 2 Nr. 1 32023D2686BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke
In Artikel 1 werden folgende Absätze angefügt:
Art. 1 Nr. 2 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0229BESCHLUSS (GASP) 2023/229 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32024D1964BESCHLUSS (GASP) 2024/1964 DES RATES vom 15. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
In Artikel 3 werden folgende Absätze angefügt: