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Die Vertragsparteien sind übereingekommen, vier geografische Angaben der EU in Anhang 10-A des Abkommens, bei denen eine Namensänderung erfolgt ist, nach folgendem Verfahren durch die entsprechenden aktualisierten geografischen Angaben zu ersetzen: a) Am 13. Juli 2017 notifizierte die EU Korea, dass bei vier im Rahmen des Abkommens geschützten geografischen Angaben eine Namensänderung erfolgt ist. Die EU schlug vor, die entsprechenden Namen und Transkriptionen in der Liste der derzeit in Korea geschützten geografischen Angaben der EU zu aktualisieren. b) In derselben Notifizierung beantragte die EU, die zur Aufnahme in Anhang 10-B vorgeschlagene geografische Angabe „Originali lietuviška degtinė/vodka lituanienne originale“ in „Originali lietuviška degtinė/Original Lithuanian vodka“ (Transkription: 오리지널 리투아니아 보드카) zu ändern.
Am 25. November 2021 erzielten die Vertragsparteien in der achten Sitzung der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ eine Einigung über die Erweiterung der Liste…
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, 44 geografische Angaben der EU und 41 geografische Angaben Koreas nach folgendem Verfahren in die Anhänge 10-A und…
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, drei geografische Angaben der EU und vier geografische Angaben Koreas nach folgendem Verfahren aus den Anhängen 10-A…
Gemäß Artikel 10.25 Absatz 3 des Abkommens kann die Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ beschließen, die Anhänge 10-A und 10-B zu ändern, indem einzelne…
Ersetzung der geografischen Angaben, bei denen in der Liste der geografischen Angaben des jeweiligen Mitgliedstaats in Anhang 10-A Teil A des Abkommens eine…
Artikel 10.18 des Abkommens sieht vor, dass die Vertragsparteien die Möglichkeit einer Änderung der Liste der geografischen Angaben für Weine, Spirituosen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.