Beschluss (EU) 2022/1975 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits gegründeten Handelsausschuss in Bezug auf die Änderung der Anhänge 10-A und 10-B des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 15.5 Absatz 2 des Abkommens kann der Handelsausschuss die Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen zu dem Abkommen mit einem Beschluss ändern, den die Vertragsparteien vorbehaltlich ihrer jeweils geltenden Rechtsvorschriften und Verfahren annehmen.
Erwägungsgrund 2 32022D1975
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