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Für das reibungslose, wirksame und einheitliche Funktionieren des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) ist es erforderlich, dass die praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) innerhalb des SSM Modalitäten für die Nutzung von Diensten des ESZB durch die NCAs zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 beinhalten.
Es ist erforderlich für das reibungslose, wirksame und einheitliche Funktionieren des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM),…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) eingerichtet, der sich aus der…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (nachfolgend die „SSM-Verordnung“) wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM)…
Mit der Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) durften sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die…
Der EZB-Rat hält es für angemessen, zuständigen Behörden zu gestatten, diese Dienste zum Zweck der Zusammenarbeit mit dem ESZB sowie untereinander zu nutzen, um…
Aus diesem Grund werden die durch die SSM-Verordnung eingerichteten Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs innerhalb des einheitlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.