Erwägungsgrund 2 32023D2796BESCHLUSS (EU) 2023/2796 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1981 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden (EZB/2022/33) (EZB/2023/30)
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen oder können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zu den in jenem…
Erwägungsgrund 1 32023D2796BESCHLUSS (EU) 2023/2796 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1981 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden (EZB/2022/33) (EZB/2023/30)
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1982 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/34) können zuständige Behörden die Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken…
Erwägungsgrund 1 32023D2795BESCHLUSS (EU) 2023/2795 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1982 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden (EZB/2022/34) (EZB/2023/29)
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1982 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/34) können zuständige Behörden die Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken…
Art. 2 Abs. 1 32022D1982BESCHLUSS (EU) 2022/1982 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Oktober 2022 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden sowie zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 (EZB/2022/34)
Zuständige Behörden können die Dienste des ESZB zur Zusammenarbeit mit dem ESZB oder untereinander bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU)…
Erwägungsgrund 5 32022D1982BESCHLUSS (EU) 2022/1982 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Oktober 2022 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden sowie zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 (EZB/2022/34)
Der EZB-Rat hält es ebenfalls für angemessen, kooperierenden Behörden zu gestatten, diese Dienste zum Zweck der Zusammenarbeit mit dem ESZB oder dem SSM bei der…
Art. 3 Abs. 1 32022D1982BESCHLUSS (EU) 2022/1982 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. Oktober 2022 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden sowie zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/1 (EZB/2022/34)
Vorbehaltlich der Genehmigung des EZB-Rates kann eine kooperierende Behörde Dienste des ESZB zur Zusammenarbeit mit dem ESZB oder dem SSM bei der Wahrnehmung…