Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sofern die Vertragsparteien nichts anderes beschließen, tagt der Unterausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Legt eine Vertragspartei dem Unterausschuss Informationen vor, die als vertraulich eingestuft wurden, so behandelt die andere Vertragspartei diese Informationen ebenfalls vertraulich.
Die Kommission behandelt bei Vorliegen einer entsprechenden Begründung alle Informationen als vertraulich, die ihrem Wesen nach vertraulich sind,…
Die Beratungen des Ausschusses unterliegen der Geheimhaltungspflicht, sofern der Ausschuss nicht einstimmig etwas anderes beschließt.
Die Beratungen des Ausschusses unterliegen der Geheimhaltungspflicht, soweit der Ausschuss nicht einstimmig etwas anderes beschließt.
Die Beratungen des Ausschusses unterliegen der Geheimhaltungspflicht, sofern der Ausschuss nicht einstimmig etwas anderes beschließt.
Die Beratungen des Ausschusses sind vertraulich. Die gleiche Regel gilt für die Beratungen seiner stellvertretenden Mitglieder, Unterausschüsse oder…
Die Beratungen des Ausschusses unterliegen der Geheimhaltungspflicht, sofern der Ausschuss nicht einstimmig etwas anderes beschließt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.