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Das Sekretariat des Unterausschusses erstellt anhand der Vorschläge der Vertragsparteien für jede Sitzung eine vorläufige Tagesordnung und einen Entwurf der operativen Schlussfolgerungen nach Artikel 10. Die vorläufige Tagesordnung schließt die Punkte ein, deren Einbeziehung eine Vertragspartei spätestens 21 Kalendertage vor dem Tag der Sitzung unter Vorlage der einschlägigen Unterlagen beim Sekretariat beantragt hat.
Die vorläufige Tagesordnung wird mit den einschlägigen Unterlagen spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung nach Artikel 7 verteilt.
Vorbehaltlich des Artikels 8 wird die vorläufige Tagesordnung der Sitzung möglichst zehn Kalendertage vor der Sitzung veröffentlicht.
Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden des Unterausschusses und dem anderen Delegationsleiter zu Beginn jeder Sitzung angenommen. Die Aufnahme von Punkten, die nicht auf der vorläufigen Tagesordnung stehen, erfordert die Zustimmung der Vertragsparteien.
Der Vorsitzende des Unterausschusses kann Vertreter anderer Einrichtungen der Vertragsparteien oder mit Zustimmung der anderen Vertragspartei unabhängige Sachverständige für einen bestimmten Fachbereich ad hoc zu seinen Sitzungen einladen, damit sie Auskunft über spezielle Themen geben können. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass solche Beobachter oder Sachverständige etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten.
Der Vorsitzende des Unterausschusses kann die in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen im Einvernehmen mit den Vertragsparteien verkürzen, um besonderen Umständen Rechnung zu tragen.
Eine vorläufige Tagesordnung und die Dokumente für die jeweilige Sitzung werden vom Vorsitzenden im Voraus verteilt. Nach jeder Sitzung wird ein…
Eine vorläufige Tagesordnung und die Dokumente für die jeweilige Sitzung werden vom Vorsitzenden im Voraus verteilt. Nach jeder Sitzung wird ein…
Eine vorläufige Tagesordnung und die Dokumente für die jeweilige Sitzung werden vom Vorsitzenden im Voraus verteilt. Nach jeder Sitzung wird ein…
Die Sitzungen des Unterausschusses werden vom Vorsitzenden einberufen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, übermittelt das Sekretariat des…
Eine vorläufige Tagesordnung und die Dokumente für die jeweiligen Sitzungen werden vom Vorsitzenden im Voraus verteilt. Nach jeder Sitzung wird ein…
Eine vorläufige Tagesordnung und die Dokumente für die jeweilige Sitzung werden vom Vorsitzenden im Voraus verteilt. Nach jeder Sitzung wird ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.