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Die Sekretäre des Unterausschusses fertigen gemeinsam einen Protokollentwurf an.
In dem Protokoll wird in der Regel zu jedem Tagesordnungspunkt Folgendes aufgeführt:
eine Liste der Sitzungsteilnehmer, eine Liste der sie begleitenden Beamten sowie eine Liste etwaiger Beobachter oder Sachverständiger, die der Sitzung beigewohnt haben,
die dem Unterausschuss vorgelegten Unterlagen,
die Stellungnahmen, die der Unterausschuss zu Protokoll gegeben hat, und
erforderlichenfalls die operativen Sitzungsschlussfolgerungen nach Absatz 4.
Der Protokollentwurf wird dem Unterausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Er ist binnen 28 Kalendertagen nach der betreffenden Unterausschusssitzung anzunehmen. Jedem der in Artikel 7 genannten Empfänger wird eine Kopie übermittelt. Unbeschadet des Artikels 8 veröffentlichen die Vertragsparteien so bald wie möglich nach Genehmigung das genehmigte Protokoll. Das Protokoll enthält in der Regel die endgültige Tagesordnung und eine Zusammenfassung der Beratungen zu jedem Tagesordnungspunkt.
Der Unterausschusssekretär der Vertragspartei, die den Vorsitz im Unterausschuss führt, erstellt einen Entwurf der operativen Schlussfolgerungen jeder Sitzung und verteilt ihn spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung zusammen mit der vorläufigen Tagesordnung an die Vertragsparteien. Dieser Entwurf wird im Laufe der Sitzung angepasst, damit der Unterausschuss die operativen Schlussfolgerungen mit den von den Vertragsparteien vereinbarten Folgemaßnahmen am Ende der Sitzung vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen der Vertragsparteien verabschieden kann. Die operativen Schlussfolgerungen werden dem Protokoll nach ihrer Verabschiedung als Anhang beigefügt; ihre Umsetzung wird in einer späteren Sitzung des Unterausschusses überprüft. Zu diesem Zweck genehmigt der Unterausschuss ein Schema, in dem jede einzelne Aufgabe mit der jeweiligen Umsetzungsfrist abgeglichen werden kann.
für das Führen der Protokolle und den Zugriff auf die Protokolle gemäß Artikel 34;
die jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte,
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. ACHTER TEIL ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Das Protokoll wird vom Sekretariat unter der Verantwortung des Vorsitzes erstellt und kurz nach der Sitzung bereitgestellt.
Angaben zum Erlass der im endgültigen Entwurf vorgesehenen Durchführungsrechtsakte durch die Kommission sowie
Die Protokolle über die Erörterungen zu jedem Tagesordnungspunkt und zu den Stellungnahmen, Empfehlungen oder Berichten der einzelnen Gruppen müssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.