Erwägungsgrund 4 32022D2003
Am 14. April 2022 schlug das Sekretariat des Internationalen Getreiderats vor, Nummer 31 Buchstabe a zu ändern, um die Dauer der Benennung des unabhängigen externen Prüfers von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern, wobei diese Dauer einmal um höchstens drei Jahre verlängert werden kann. Ziel der Änderung ist es, potenziellen Prüfern eine längere Vertragsdauer zu bieten, damit diese im Gegenzug wettbewerbsfähigere Preise für ihre Dienstleistungen anbieten.