Erwägungsgrund 5 32022D2063
Der zugelassene Hersteller sollte die Konformität (Compliance) mit den im Beschluss (EU) 2020/637 (EZB/2020/24) festgelegten ethischen Standards anhand einer Selbsterklärung anzeigen, um zu gewährleisten, dass die Konformität eindeutig nachgewiesen und erfasst ist. Um den Herstellern genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben, ist es erforderlich, den Termin festzulegen, bis zu dem die erste Selbsterklärung zur Konformität einzureichen ist.