Art. 2 32023D2063BESCHLUSS (GASP) 2023/2063 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2023.
Art. 24 Abs. 1 32020D0637Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32023D2066BESCHLUSS (GASP) 2023/2066 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. August 2023.
Art. 4 Abs. 1 32025D2015BESCHLUSS (EU) 2025/2015 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. September 2025 zu Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank nach der Einführung des Euro in Bulgarien (EZB/2025/33)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Art. 2 32023D2068BESCHLUSS (EU) 2023/2068 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/2278 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (EZB/2023/23)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.