Art. 24 32020D0637
Wirksamwerden
(1)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
(2)
Er gilt ab dem 18. Mai 2021 .
(3)
Artikel 4 und Artikel 9 Absatz 4 gelten ab dem 16. November 2022 .
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
Er gilt ab dem 18. Mai 2021 .
Artikel 4 und Artikel 9 Absatz 4 gelten ab dem 16. November 2022 .