Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Europäische Union wird für den Vorsitz in dem durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss der Generaldirektor der Generaldirektion Mobilität und Verkehr ernannt. Der Vorsitzende kann in Einzelfällen einen Stellvertreter benennen.
Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Nizza und unbeschadet der Vorrechte des Vorsitzes des Rates führen der Generalsekretär/Hohe Vertreter…
Für die in Artikel 1 genannte Mission führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß den in Artikel 2 Absatz 2 genannten Konsultationen und…
Nach Nummer 7.1 der Kooperationsvereinbarung wird der Vorsitz im Gemeinsamen Ausschuss von jeweils einem Vertreter der Vertragsparteien gemeinsam geführt. Nach…
Für EUPOL COPPS führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß dem in Artikel 2 Absatz 2 genannten Zuständigkeitsbereich in enger Konsultation…
Für die in Artikel 1 genannte Mission führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß den in Artikel 2 Absatz 2 genannten Konsultationen und…
Die Kommission wird von dem Ausschuss für den einheitlichen Luftraum (nachstehend „Ausschuss“ genannt) unterstützt, der sich aus zwei Vertretern jedes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.