Art. 3 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0830BESCHLUSS (EU) 2022/830 DES RATES vom 20. Mai 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu bestimmten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0012BESCHLUSS (EU) 2022/12 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Unterbreitung eines Vorschlags für die Ausweisung des gesamten Mittelmeers als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) gemäß Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0010BESCHLUSS (EU) 2022/10 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II und IV des Protokolls über den Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung aus landseitigen Quellen und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D1025BESCHLUSS (EU) 2022/1025 DES RATES vom 2. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0314BESCHLUSS (EU) 2022/314 DES RATES vom 15. Februar 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zu dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Nordpazifik
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.