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Nach Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses des Rates über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung legt die Kommission nach Anhörung eines vom Rat ernannten Sonderausschusses und unter umfassender Berücksichtigung der von diesem abgegebenen Stellungnahme den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Beschlüsse über Arbeitsvereinbarungen fest.
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt,…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss der Parteien zu vertretenden…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt fest,…
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss zur Annahme von dessen in Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens vorgesehener Geschäftsordnung wird von der…
Die Kommission legt nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Sonderausschusses den von der Union im Gemeinsamen Ausschuss der Parteien zu vertretenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.