Beschluss (GASP) 2022/2241 des Rates vom 14. November 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32022D2241
Erwägungsgrund 3 32022D2241Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen