Erwägungsgrund 3 32022D2270
Am 12. September 2022 hat der Exekutivsekretär des Interamerikanischen Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus der Organisation Amerikanischer Staaten (CICTE der OAS), der für die technische Durchführung von Projekten im Sinne des Artikels 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zuständig ist, um eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums dieses Beschlusses um 14 Monate ersucht. Diese Verlängerung ermöglicht dem CICTE der OAS die Durchführung mehrerer der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2108 genannten Projekte, deren Durchführung durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde.