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Auf Antrag Lettlands vom 7. August 2020 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1351 finanziellen Beistand in Form eines Darlehens in Höhe von maximal 192 700 000 EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 15 Jahren und einem Bereitstellungszeitraum von 18 Monaten, um die nationalen Anstrengungen zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen dieses Ausbruchs für Arbeitnehmer und Selbstständige zu ergänzen.
Auf einen zweiten Antrag Lettlands vom 11. März 2021 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 zur Änderung des…
Lettland erfüllt die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/672 festgelegten Bedingungen für ein Ersuchen um finanziellen Beistand. Lettland hat der Kommission…
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen…
Die Gemeinschaft gewährt Lettland ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 3,1 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens sieben…
Daher sollte Lettland finanzieller Beistand gewährt werden, um das Land bei der Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen der durch den COVID-19-Ausbruch…
Artikel 220 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates legt fest, dass finanzieller Beistand der Union für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.