Gesetze
Gesetz wird geladen …
Lettland erfüllt die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/672 festgelegten Bedingungen für ein Ersuchen um finanziellen Beistand. Lettland hat der Kommission angemessene Nachweise darüber vorgelegt, dass die tatsächlichen und geplanten öffentlichen Ausgaben aufgrund der nationalen Maßnahmen zur Bewältigung der sozioökonomischen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs seit dem 1. Februar 2020 um 508 124 069 EUR gestiegen sind. Hierbei handelt es sich um einen unvermittelten und heftigen Anstieg, da dieser auch auf eine Ausweitung oder Änderung bestehender nationaler Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kurzarbeitsregelung und ähnlichen Maßnahmen zurückzuführen ist, die einen beträchtlichen Anteil der Unternehmen und Erwerbsbevölkerung in Lettland betreffen. Lettland beabsichtigt, 35 317 069 EUR aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen…
Die Kommission hat Lettland konsultiert und den unvermittelten und heftigen Anstieg der tatsächlichen und geplanten öffentlichen Ausgaben, der — wie im Antrag…
Auf einen zweiten Antrag Lettlands vom 11. März 2021 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 zur Änderung des…
Auf Antrag Lettlands vom 7. August 2020 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1351 finanziellen Beistand in Form eines Darlehens in…
Durch den COVID-19-Ausbruch wurde ein erheblicher Teil der Erwerbsbevölkerung in Lettland dazu gezwungen, seine Arbeit ruhen zu lassen. Dies hat in Lettland zu…
Der COVID-19-Ausbruch und die von Lettland in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zur Eindämmung dieses Ausbruchs und seiner sozioökonomischen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.