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Auf einen zweiten Antrag Lettlands vom 11. März 2021 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 zusätzlichen finanziellen Beistand in Höhe von 112 500 000 EUR, indem der Darlehenshöchstbetrag bei einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 15 Jahren und einem Bereitstellungszeitraum von 18 Monaten auf 305 200 000 EUR erhöht wurde, um die nationalen Anstrengungen Lettlands zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und zur Reaktion auf die sozioökonomischen Folgen dieses Ausbruchs für Arbeitnehmer und Selbstständige zu ergänzen.
Auf Antrag Lettlands vom 7. August 2020 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1351 finanziellen Beistand in Form eines Darlehens in…
Lettland erfüllt die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/672 festgelegten Bedingungen für ein Ersuchen um finanziellen Beistand. Lettland hat der Kommission…
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen…
Die Gemeinschaft gewährt Lettland ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 3,1 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens sieben…
Am 8. September 2021 beantragte die Latvijas Banka den genehmigten Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen in Lettland im Jahr 2021 um 5,1 Mio EUR zu erhöhen — d. h.…
Das zusätzliche Darlehen war von Lettland zur Finanzierung der in Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannten Kurzarbeitsregelungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.