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Die Kommission hat Lettland konsultiert und den unvermittelten und heftigen Anstieg der tatsächlichen und geplanten öffentlichen Ausgaben, der — wie im Antrag vom 6. Oktober 2022 dargelegt — unmittelbar auf Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen sowie einschlägige gesundheitsbezogene Maßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch zurückzuführen ist, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/672 überprüft.
Lettland erfüllt die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/672 festgelegten Bedingungen für ein Ersuchen um finanziellen Beistand. Lettland hat der Kommission…
Durch den COVID-19-Ausbruch wurde ein erheblicher Teil der Erwerbsbevölkerung in Lettland dazu gezwungen, seine Arbeit ruhen zu lassen. Dies hat in Lettland zu…
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen…
Lettland sollte die Kommission regelmäßig über die Ausführung der geplanten öffentlichen Ausgaben unterrichten, damit die Kommission beurteilen kann, inwieweit…
Diese Ausnahmesituation, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entzieht und einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbevölkerung dazu zwingt, ihre Arbeit ruhen…
Der COVID-19-Ausbruch und die von Lettland in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zur Eindämmung dieses Ausbruchs und seiner sozioökonomischen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.