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Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union sollte daher als „Kriminalitätsbereich“ im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 AEUV festgestellt werden, da er die Kriterien nach diesem Artikel erfüllt.
Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union ist ein Kriminalitätsbereich im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV.
Die Bestimmung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als ein Kriminalitätsbereich im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 AEUV ist als erster Schritt…
Das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als ein Kriminalitätsbereich, der die Kriterien nach…
Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union sollte als Kriminalitätsbereich festgestellt werden, um die wirksame Umsetzung der Politik der Union im…
Es ist derzeit nach Artikel 83 Absatz 1 AEUV nicht vorgesehen, Mindestvorschriften für die Definition des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union und…
Der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union zählt zu den Bereichen besonders schwerer Straftaten und ist hinsichtlich der Schwere mit den bereits in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.