Erwägungsgrund 2 32022D2341
Der Rat ermächtigte mit dem Beschluss (EU) 2021/1345 die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Union und Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Tunesien und den Vereinigten Staaten im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen.