Erwägungsgrund 3 32022D2341
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014, nahm die Kommission Verhandlungen mit Kolumbien und Mexiko auf. Dieser Beschlussumfasste eine begrenzte Dauer der Verhandlungen, die nicht vor Ablauf der Frist abgeschlossen werden konnten.