Art. 2 Abs. 1 32021D2135BESCHLUSS (GASP) 2021/2135 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf höchstens 31 000 000 EUR. Gemäß Artikel…
Art. 2 Abs. 2 32025D2506BESCHLUSS (GASP) 2025/2506 DES RATES vom 8. Dezember 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Côte d’Ivoire
Alle Ausgaben werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und im Einklang mit den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen…
Art. 2 Abs. 2 32022D2353Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Art. 2 Abs. 1 32021D2134BESCHLUSS (GASP) 2021/2134 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf höchstens 12 750 000 EUR. Gemäß Artikel…
Art. 2 Abs. 2 32022D2352BESCHLUSS (GASP) 2022/2352 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und…