Art. 5 Abs. 1 32022D2355BESCHLUSS (GASP) 2022/2355 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Stärkung der Kapazitäten der Streitkräfte der Islamischen Republik Mauretanien
Der Hohe Vertreter überwacht die Einhaltung der in Artikel 3 festgelegten Verpflichtungen durch den Begünstigten. Diese Überwachung dient dazu, für den Kontext…
Art. 5 Abs. 1 32023D0599BESCHLUSS (GASP) 2023/599 DES RATES vom 16. März 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Stärkung der Kapazitäten der Armee der Republik Nordmazedonien
Der Hohe Vertreter überwacht die Einhaltung der in Artikel 3 festgelegten Verpflichtungen durch den Begünstigten. Diese Überwachung dient dazu, für den Kontext…
Art. 5 Abs. 1 32023D2682BESCHLUSS (GASP) 2023/2682 DES RATES vom 27. November 2023 für eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der militärischen Akteure und der Seestreitkräfte der Küstenstaaten, die an Einsätzen zur maritimen Sicherheit im Golf von Guinea beteiligt sind
Der Hohe Vertreter überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 3 durch die Begünstigten. Diese Überwachung dient der Sensibilisierung für den…
Art. 5 Abs. 1 32026D0761BESCHLUSS (GASP) 2026/761 DES RATES vom 30. März 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der beninischen Streitkräfte
Der Hohe Vertreter überwacht die Einhaltung der in Artikel 3 festgelegten Verpflichtungen durch den Begünstigten. Diese Überwachung dient dazu, für den Kontext…
Art. 5 Abs. 1 32021D2136BESCHLUSS (GASP) 2021/2136 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Der Hohe Vertreter stellt die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 3 durch den Begünstigten sicher. Diese Überwachung sorgt für das…