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Gemäß dem internen Streitbeilegungsrahmen der EZB können sich EZB-Beschäftigte jederzeit mit einem Mediator in Verbindung setzen, um den Mediator um Unterstützung bei der Beilegung oder Verhinderung von arbeitsbezogenen Streitigkeiten zu ersuchen. Dieser Rahmen sieht vor, dass jede Kommunikation mit dem Mediator vertraulich behandelt wird. Alles, was während des Mediationsverfahrens erwähnt wird, gilt als privilegiert und jede an der Mediation beteiligte Partei darf diese Informationen unbeschadet etwaiger Gerichtsverfahren ausschließlich für die Zwecke des Mediationsverfahrens verwenden. In Ausnahmefällen kann der Mediator Informationen offenlegen, wenn die Offenlegung erforderlich erscheint, um die unmittelbare Gefahr einer ernsthaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit einer Person abzuwenden.
Die EZB ist bestrebt, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, welche die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten schützen und deren Würde am Arbeitsplatz…
Der Dialog wird innerhalb des in der Bekanntmachung festgelegten zeitlichen Rahmens durchgeführt. Die EZB trägt dafür Sorge, dass alle Teilnehmer bei dem Dialog…
Für den Ersuchenden ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vertraulichkeit des Austauschs gewahrt bleibt und ohne seine Zustimmung keine Maßnahmen…
Da die Mediation in einer Weise erfolgen soll, die die Vertraulichkeit wahrt, gewährleisten die Mitgliedstaaten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren,…
Der Mediator hat den Parteien alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Er darf bei Vorliegen solcher…
Die Bewerber oder Bieter können der EZB schriftlich Fragen zur Bekanntmachung, zum Aufruf zur Angebotsabgabe oder zu den zusätzlichen Unterlagen gemäß dem in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.