Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Erstellung einer gemeinsamen Analyse schnell und effizient ist, sollte die Behörde für die Einrichtung und Zusammensetzung des gemeinsamen Analyseteams und seine Koordinierung zuständig sein.
Erwägungsgrund 46 32024R1620Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen