Erwägungsgrund 11 32022D2369
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände, die eine Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt in der EU darstellen, sowie der Tatsache, dass die Schifffahrtsindustrie eine sich langsam erholende Branche der Wirtschaft ist, beabsichtigt die Kommission, dringend angemessene unterstützende Maßnahmen anzunehmen, auch indem bestehende Instrumente bis spätestens 5. Februar 2023 mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die darauf abzielen, die Glaubwürdigkeit und die strategische Bedeutung der Schifffahrtsindustrie der Union zu wahren, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Schifffahrt aufrechtzuerhalten und weiter zu stärken – und dabei die Interessen des wettbewerbsfähigen Betriebs von unter den Flaggen der Mitgliedstaaten fahrenden Schiffen zu schützen – sowie die Umflaggung von Schiffen in die Schiffsregister der Mitgliedstaaten zu fördern.