Erwägungsgrund 7 32022D2369
Ferner ist es angezeigt, für Schiffe, die Rohöl mit Ursprung in Russland befördern, das vor dem 5. Dezember 2022 erworben und auf das Schiff verladen und vor dem 19. Januar 2023 am Endbestimmungshafen entladen wird, eine Übergangsfrist von 45 Tagen einzuführen.