Art. 2 32020D1235BESCHLUSS (EU) 2020/1235 DER KOMMISSION vom 26. August 2020 zur Ermächtigung Griechenlands, bestimmte in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5742) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 4 32022D0258BESCHLUSS (EU) 2022/258 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2022 über die Ausnahme der Hellenischen Republik von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Kreta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1140) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 4 32024D1274BESCHLUSS (EU) 2024/1274 DER KOMMISSION vom 29. April 2024 über die Ausnahme der Hellenischen Republik von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Insel Kreta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2890) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 2 32026D1032BESCHLUSS (EU) 2026/1032 DER KOMMISSION vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Griechenland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2556) (Nur der griechische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 2 32010D0291BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2010 zur Feststellung, ob Griechenland aufgrund der Empfehlung des Rates vom 27. April 2009 wirksame Maßnahmen getroffen hat (2010/291/EU)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.