Beschluss (EU) 2026/1032 der Kommission vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Griechenland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2556) (Nur der griechische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 2 32026D1032
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