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Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikel 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 genannten Maßnahmen sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Dezember 2023 verlängert und die Gründe und Angaben zur Identität zu den fünf Personen, die in der Liste der natürlichen Personen und der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthalten sind, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sollten geändert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden. Ferner sollten im…
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2023 verlängert und drei…
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP gelten bis zum 31. Januar 2017. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die…
Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten die…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2025 verlängert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.