Erwägungsgrund 5 32022D2442
Die Maßnahme im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2022/151 sollte bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden, um die Evakuierung der auf der Liste stehenden besonders schutzbedürftigen Personen zu ermöglichen —
Die Maßnahme im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2022/151 sollte bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden, um die Evakuierung der auf der Liste stehenden besonders schutzbedürftigen Personen zu ermöglichen —