Erwägungsgrund 3 32022D2478
Der Europäische Rat verurteilte in seinen Schlussfolgerungen vom 20./21. Oktober 2022 auf das Schärfste die willkürlichen Raketen- und Drohnenangriffe Russlands auf die Zivilbevölkerung sowie auf zivile Objekte und Infrastruktur in Kiew und in der gesamten Ukraine. Unter Verweis auf die Erklärung vom 30. September 2022 und im Einklang mit der Resolution der VN-Generalversammlung vom 12. Oktober 2022 bekräftigte der Europäische Rat ferner, dass er Russlands rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja unmissverständlich verurteilt und entschieden ablehnt und dass die Union wie im Fall der Krim und Sewastopols diese rechtswidrige Annexion niemals anerkennen wird. Der Europäische Rat erklärte, dass die einseitigen Beschlüsse Russlands bewusst gegen die Charta der Vereinten Nationen verstoßen und eine eklatante Missachtung der regelbasierten internationalen Ordnung darstellen und dass die Union bereit ist, ihre restriktiven Maßnahmen gegen Russland weiter zu verschärfen.