Erwägungsgrund 7 32022D2478
Darüber hinaus ist es angezeigt, Staatsangehörigen der Union zu untersagen, Posten in den Leitungsgremien aller staatseigenen oder staatlich kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Russlands, die in Russland niedergelassen sind, zu bekleiden. Darüber hinaus ist es angezeigt, den zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, ihren Staatsangehörigen die Genehmigung zu erteilen, solche Posten zu bekleiden, wenn es sich um bestehende Joint Ventures oder eine ähnliche Rechtsgestaltung sowie EU-Tochtergesellschaften, die in Russland niedergelassen sind, handelt und wenn das Bekleiden eines solchen Postens für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung erforderlich ist oder wenn die juristische Person, Organisation oder Einrichtung an der Durchfuhr von Öl mit Ursprung in einem Drittland durch Russland beteiligt ist und das Bekleiden eines solchen Postens für Vorgänge bestimmt ist, die nicht anderweitig verboten sind.