Erwägungsgrund 5 32022D2478
Es ist insbesondere angezeigt, bestimmte zusätzliche Einträge in die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen, d. h. die Liste der Organisationen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands in Verbindung stehen, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden. Angesichts der konkreten Gefahr, dass bestimmte Güter oder Technologien von der Krim oder Sewastopol in die Russische Föderation umgeleitet werden, ist es ferner angezeigt, bestimmte von Russland kontrollierte Organisationen mit Sitz auf der Krim oder in Sewastopol in diese Liste der Endnutzer aufzunehmen. Diese Aufnahme in die Liste berührt nicht die Tatsache, dass die Union die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin aufs Schärfste verurteilt.