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Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um die folgenden allgemeinen Ziele auf Unionsebene (im Folgenden „allgemeine Ziele“) zu erreichen bzw. ihre Erreichung zu unterstützen:
Förderung einer auf den Menschen ausgerichteten, auf Grundrechten beruhenden, inklusiven, transparenten und offenen digitalen Umgebung, in der die Grundsätze, Rechte und Werte der Union durch sichere und interoperable digitale Technik und digitale Dienste gewahrt und gestärkt werden, die für alle überall in der Union zugänglich sind;
Stärkung der kollektiven Resilienz der Mitgliedstaaten und Überwindung der digitalen Kluft, Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses und einer geografischen Ausgewogenheit durch die Förderung kontinuierlicher Möglichkeiten für jeden Einzelnen, durch die Entwicklung grundlegender und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen und Qualifikationen, einschließlich beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie lebensbegleitendem Lernen, und durch die Förderung der Entwicklung hochleistungsfähiger digitaler Kapazitäten innerhalb horizontaler Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung;
Sicherung der digitalen Souveränität der Union auf offene Weise, insbesondere durch sichere und zugängliche digitale und Dateninfrastrukturen, die große Datenmengen effizient speichern, übertragen und verarbeiten können, sodass sie weitere technologische Entwicklungen ermöglichen, die der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Industrie und der Wirtschaft in der Union, insbesondere von KMU, und der Resilienz der Wertschöpfungsketten der Union dienen und das Ökosystem für Start-ups und das reibungslose Funktionieren der europäischen digitalen Innovationszentren fördern;
Förderung der Einführung und Nutzung digitaler Fähigkeiten, die die geografische digitale Kluft verringern und den Zugang zu digitalen Technologien und Daten unter offenen, barrierefreien und fairen Bedingungen gewähren, um einen hohen Grad an digitaler Intensität und Innovation in den Unternehmen der Union, insbesondere in Start-ups und KMU, zu erreichen;
Entwicklung eines umfassenden und nachhaltigen Ökosystems interoperabler digitaler Infrastrukturen, in dem Hochleistungsrechnen, Edge-Computing, Cloud Computing, Quanteninformatik, künstliche Intelligenz, Datenmanagement und Netzkonnektivität zusammenwirken, damit die Integration dieser Infrastrukturen in den Unternehmen der Union gefördert und Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung durch Forschung, Entwicklung und Innovation geschaffen werden und gewährleistet ist“ dass die Union eine wettbewerbsfähige, sichere und nachhaltige Daten-Cloud-Infrastruktur geschaffen hat, die hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllt und den Datenschutzvorschriften der Union entspricht;
Förderung eines digitalen Regelungsumfelds in der Union, um Unternehmen in der Union, insbesondere KMU, in die Lage zu versetzen, sich auf faire Weise am Wettbewerb in den globalen Wertschöpfungsketten zu beteiligen;
Gewährleistung, dass die digitale Teilhabe am demokratischen Leben für alle möglich ist, und dass öffentliche Dienstleistungen sowie Gesundheits- und Pflegedienste ebenfalls für alle, insbesondere für benachteiligte Gruppen, darunter auch Menschen mit Behinderungen, und in ländlichen und entlegenen Gebieten, in einem vertrauenswürdigen und sicheren Online-Umfeld zugänglich sind und inklusive, effiziente, interoperable und personalisierte Dienste und Instrumente mit hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards bieten;
Gewährleistung, dass digitale Infrastrukturen und Technologien einschließlich ihrer Lieferketten nachhaltiger, resilienter und energie- und ressourceneffizienter werden, um ihre negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, und zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal beitragen, unter anderem durch die Förderung von Forschung und Innovation, die zu diesem Zweck beitragen, und durch die Entwicklung von Methoden zur Messung der Energie- und Ressourceneffizienz des digitalen Raums;
Förderung von fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen für Nutzer während des digitalen Wandels in der gesamten Union, durch Stärkung von Synergien zwischen privaten und öffentlichen Investitionen und der Verwendung von Unionsmitteln und nationalen Mitteln, und durch die Entwicklung vorhersehbarer Regulierungs- und Unterstützungsansätze, die auch die regionale und die lokale Ebene einbeziehen;
Gewährleistung, dass alle Maßnahmen und Programme, die für die Erreichung der in Artikel 4 festgelegten Digitalziele von Bedeutung sind, in koordinierter und kohärenter Weise berücksichtigt werden, damit sie in vollem Umfang zum grünen und zum digitalen Wandel beitragen, wobei Überschneidungen zu vermeiden sind und der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten ist;
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen, Leisten eines Beitrags zur Erhöhung des Risikobewusstseins und des Kenntnisstands über Cybersicherheitsprozesse und Ausbau der Anstrengungen öffentlicher und privater Organisationen, um zumindest ein grundlegendes Niveau der Cybersicherheit zu erreichen.
Bei der Zusammenarbeit zur Erreichung der in diesem Artikel genannten allgemeinen Ziele berücksichtigen die Mitgliedstaaten und die Kommission die Digitalgrundsätze und digitalen Rechte, die in der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade dargelegt wurden.
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