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Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um die folgenden Digitalziele in der Union bis 2030 zu erreichen (im Folgenden „Digitalziele“):
Eine digital befähigte Bevölkerung und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte mit dem Ziel, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen:
mindestens 80 % aller Personen im Alter von 16–74 Jahren verfügen über grundlegende digitale Kompetenzen;
in der Union sind mindestens 20 Mio. Fachkräfte im Bereich IKT beschäftigt, wobei der Zugang von Frauen zu diesem Bereich gefördert und die Zahl der IKT-Absolventen erhöht wird;
Sichere, widerstandsfähige, leistungsfähige und tragfähige digitale Infrastrukturen:
alle Endnutzer an festen Standorten verfügen über eine Gigabit-Netzanbindung bis zum Netzabschlusspunkt und alle besiedelten Gebiete sind — im Einklang mit dem Grundsatz der Technologieneutralität — mit drahtlosen Hochgeschwindigkeitsnetzen der nächsten Generation mit mindestens 5G entsprechender Leistung versorgt;
die Produktion hochmoderner Halbleiter in der Union macht gemäß den Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit wertmäßig mindestens 20 % der weltweiten Produktion aus;
mindestens 10 000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten werden in der Union eingerichtet und so verteilt, dass der Zugang zu Datendiensten mit geringer Latenzzeit (d. h. wenige Millisekunden) unabhängig vom Standort der Unternehmen gewährleistet ist;
bis 2025 hat die Union ihren ersten Quantencomputer, damit die Union bis 2030 eine Spitzenposition bei den Quantenkapazitäten erreichen kann;
Digitaler Umbau der Unternehmen:
mindestens 75 % der Unternehmen in der Union haben je nach Geschäftstätigkeit eine oder mehrere der folgenden Techniken eingeführt:
Cloud-Computing-Dienste,
Massendatenverarbeitung (Big Data),
Künstliche Intelligenz;
mehr als 90 % der KMU der Union erreichen zumindest eine grundlegende digitale Intensität;
die Union erleichtert den Ausbau ihrer innovativen expandierenden Unternehmen und verbessert deren Zugang zu Finanzmitteln, wodurch sich die Zahl der Einhörner mindestens verdoppeln wird;
Digitalisierung öffentlicher Dienste:
100 % Online-Bereitstellung wesentlicher öffentlicher Dienste und gegebenenfalls die Möglichkeit für die Bürger sowie die Unternehmen in der Union, online mit öffentlichen Verwaltungen zu interagieren;
100 % der Unionsbürger haben Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten;
100 % der Unionsbürger haben Zugang zu einem sicheren digitalen Identitätsnachweis (eID), der in der gesamten Union anerkannt wird und ihnen die uneingeschränkte Kontrolle über Identitätstransaktionen und übermittelte personenbezogene Daten ermöglicht.
Die Kommission überprüft bis zum 30. Juni 2026 die Digitalziele und einschlägigen Definitionen unter Berücksichtigung insbesondere der von den Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 und Artikeln 7, 8 und 9 übermittelten Informationen. Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse dieser Überprüfung und legt einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Digitalziele vor, falls sie dies angesichts der technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen für erforderlich hält, um einen erfolgreichen digitalen Wandel der Union zu erreichen.
482 640 000 EUR für das spezifische Ziel 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen;“
Sicherstellung, dass auf Unionsebene durchgängig die Kapazitäten für eine führende Rolle beim digitalen Fortschritt vorhanden sind, zusätzlich zur Beobachtung…
der digitale Wandel vorangetrieben wird.
spezifisches Ziel 4 — Fortgeschrittene digitale Kompetenzen;
Mit dieser Verordnung werden die allgemeinen Ziele verfolgt, die Wettbewerbsposition von Industrie und Dienstleistungen der Digitalwirtschaft in der Union,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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