Erwägungsgrund 1 32022D2481
In ihrer Mitteilung vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (im Folgenden „Mitteilung über den digitalen Kompass“) legte die Kommission ihre Zielvorstellung für die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Bürger und der Unternehmen durch den digitalen Wandel bis zum Jahr 2030 (im Folgenden „digitale Dekade“) dar. Der Weg der Union für den digitalen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft sollte digitale Souveränität auf offene Weise, Achtung der Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Inklusion, Barrierefreiheit, Gleichheit, Nachhaltigkeit, Resilienz, Sicherheit, Verbesserung der Lebensqualität, Verfügbarkeit von Diensten und Achtung der Rechte und Bestrebungen der Bürger beinhalten. Er sollte zu einer dynamischen, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft und Gesellschaft in der Union beitragen.