Erwägungsgrund 4 32020D1830BESCHLUSS (EU) 2020/1830 DES RATES vom 27. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Der Ständige Ausschuss soll auf seiner 40. Tagung vom 30. November bis zum 4. Dezember 2020 Beschlüsse zur Änderung des Übereinkommens durch die Einführung von…
Erwägungsgrund 2 32022D2489Gemäß Artikel 17 des Übereinkommens von Bern kann der durch das Übereinkommen von Bern eingesetzte Ständige Ausschuss (im Folgenden „Ständiger Ausschuss“)…
Erwägungsgrund 5 32022D2489Der Ständige Ausschuss soll auf seiner 42. Tagung auch Änderungen der Geschäftsordnung annehmen.
Erwägungsgrund 4 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2019 soll der Gemeinsame Ausschuss einen Beschluss zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens annehmen.
Erwägungsgrund 3 32022D1850BESCHLUSS (EU) 2022/1850 DES RATES vom 20. September 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf bestimmte Änderungen der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
Es wird erwartet, dass auf der achten, vom 26. bis 30. September 2022 stattfindenden Tagung, die Versammlung der Vertragsparteien eine Entschließung über die…
Erwägungsgrund 3 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien soll auf ihrer 13. Tagung vom 15. bis 22. Februar 2020 Beschlüsse über Änderungen der Anhänge des Übereinkommens annehmen.