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Die Schweiz hat den Vorschlag eingereicht, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des Übereinkommens von Bern aufzunehmen.
Ablehnung des Vorschlags, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des…
Die Anmerkungen zur Art Canis lupus in den Verzeichnissen in den Anhängen I und II des Übereinkommens wurden geändert.
Im Hinblick auf die 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten legt die Union einen…
Auf der 12. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wurde der Walhai (Rhincodon typus) dem Anhang…
Die Parteien haben vereinbart, die Anhänge 1 und 2 des Abkommens infolge der jüngsten Überarbeitung des Harmonisierten Systems und eines Fehlers bei der…
Auf der 11. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten vom 3. bis 9. November 2014 in Quito wurde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.