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Aus den im Beschluss (EU) 2024/2669 des Rates dargelegten Gründen hat die Union dem Ständigen Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (im Folgenden „Übereinkommen von Bern“) einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des genannten Übereinkommens vorgelegt. Auf seiner 44. Tagung am 6. Dezember 2024 nahm der Ständige Ausschuss den Vorschlag der Union an, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) des Übereinkommens von Bern zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des genannten Übereinkommens aufzunehmen („Beschluss des Ständigen Ausschusses“).
Die Union legt im Hinblick auf die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern (im Folgenden „Ständige Ausschuss“) einen Vorschlag zur…
Deshalb sollte die Union im Hinblick auf die Vorbereitung für die 44. Tagung des Ständigen Ausschusses, die im Jahr 2024 stattfinden soll, einen Vorschlag zur…
Die Union sollte die vorgeschlagene Änderung unterstützen, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II des Übereinkommens von Bern zu streichen und ihn stattdessen in…
Der im Namen der Union auf der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Streichung des Wolfs (Canis lupus) aus Anhang…
Die Schweiz hat den Vorschlag eingereicht, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte…
Ablehnung des Vorschlags, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.